Bestattungsarten
Das Bestattungsrecht lässt im Bundesland Niedersachsen lediglich die Erd-, Feuer-, See- und Waldbestattung zu. Gerne beraten wir Sie individuell zu allen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Wahl der Ruhestätte.
Feuerbestattung
Eine Feuerbestattung erfordert einen Sarg, in dem die oder der Verstorbene kremiert wird, und eine Urne, in die die Asche eingebracht und die dann in einem Urnenwahl- oder Reihengrab beigesetzt wird. Auch die Beisetzung in einer Urnenwand, einem sogenannten Kolumbarium, ist möglich. Die Feuerbestattung ist ebenso Grundlage aller Naturbestattungen zu Wasser und zu Land.
Luftbestattung
Die Luftbestattung erfordert einen Sarg, in dem der oder die Verstorbene kremiert wird, eine Urne, aus der die Asche dann aus einem Ballon, Hubschrauber oder Flugzeug heraus verstreut wird. Möglichkeiten hierfür bestehen im benachbarten Ausland, z. B. in Tschechien, in der Schweiz und in Frankreich. Das Bestattungsgesetz in Deutschland erlaubt eine Luftbestattung bisher nicht.